Von der Revolution war Thüringen stark betroffen. Neben einer Fundamentalpolitisierung in der Bevölkerung geriet auch ein Zusammenschluss der thüringischen Staaten in die Diskussion. Auch in Thüringen waren die Ursachen vielfältig: neben dem Bevölkerungswachstum waren dies die Krisen in der Landwirtschaft, im Heimgewerbe und im Handel. Im Frühjahr 1847 gab es unter anderem Hungerunruhen in Kahla, Apolda und Jena. Bedeutsam für die Vorgeschichte der Unruhen war aber auch das Jagdprivileg des Adels, wodurch Rehe und Wildschweine die Ernte zerstörten.
Die Märzrevolutionen (Märzforderungen) fielen vielerorts verschieden aus. Neben den üblichen Forderungen nach Presse- und Versammlungsfreiheit, unabhängigen Gerichten und Volksbewaffnung gab es beispielsweise in Gera auch Forderungen nach Abschaffung der Biersteuer und Regulierung der Weißen Elster. Da die Fürsten im Gegensatz zu den großen Staaten des Deutschen Bundes dem Volk viel näher standen, wurde auch recht schnell ein Großteil der Forderungen eingelöst. Zu den wichtigsten Errungenschaften zählten Wahlrechtsreformen, die dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht zumindest nahe kamen. Abdankungen gab es nur in Sachsen-Altenburg, hier waren die Märzforderungen durch Herzog Joseph (Sachsen-Altenburg) nicht umgesetzt worden, und in Reuß-Lobenstein-Ebersdorf. Letzteres wurde mit Reuß-Schleiz zu Reuß jüngere Linie vereinigt, womit sich die Zahl der thüringischen Staaten auf acht reduzierte.
Trotz der Erfüllung der meisten Märzforderungen verschärfte sich die Lage im Sommer 1848 zusehends. Mediatisierungsabsichten waren auch der Grund dafür, weshalb im Herbst die Reichsexekution durchgeführt wurde. Am 2. Oktober rückten sächsische Truppen in Altenburg ein, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Ebenfalls besetzt wurden Jena, Weimar, Hildburghausen, Römhild und Saalfeld/Saale. Am 24. November starben in Erfurt bei einem Zusammenstoß zwischen Militär und Volk 27 Menschen.
Am 28. März 1849 wurde ein Entwurf für eine neue Reichsverfassung vorgelegt. 28 Staaten des Deutschen Bundes ratifizierten die Vorlage, darunter auch alle thüringischen Staaten. Am 8. Mai erkannte Sachsen-Weimar-Eisenach die Verfassung als rechtsgültig an. Preußen lehnte jedoch den Entwurf ab, da König Friedrich Wilhelm IV. die Krone nicht vom Volk angetragen bekommen wollte. Als Folge fand eine Spaltung zwischen den Mitgliedern des Deutschen Bundes statt; auch die thüringischen Territorialstaaten mussten umdenken. Im Frankfurter Parlament tendierten jedoch viele thüringische Abgeordnete nach links. Im Rumpfparlament waren noch Christian Gottlieb Schüler (Jena), Friedrich Carl Hönniger (Rudolstadt) und Julius Fröbel (Reuß jüngere Linie), vertreten. Trotz großer Sympathien in der Bevölkerung waren sie nach ihrer Rückkehr nach Thüringen staatlichen Repressalien ausgesetzt. Gegen Hönniger wurde zum Beispiel ein Untersuchungsverfahren eingeleitet und im August 1850 wurde er zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Hochverrats verurteilt.
Während des Dresdner Maiaufstandes solidarisierte sich nicht nur das Volk, sondern auch die Presse mit den Sachsen („Gott schütze das Sachsenland“). Viele Freiwillige meldeten sich und marschierten nach Altenburg, Werdau und Crimmitschau, wo Sonderzüge nach Dresden starteten. Auch in Apolda startete am 7. Mai ein Sonderzug. Die Befürchtung, man sei zu spät, bewahrheitete sich schließlich; der Aufstand war niedergeschlagen und viele thüringische Freiwillige kehrten enttäuscht zurück.
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